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   BAG, 28.03.1960 - 2 AZR 269/59   

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https://dejure.org/1960,3055
BAG, 28.03.1960 - 2 AZR 269/59 (https://dejure.org/1960,3055)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1960 - 2 AZR 269/59 (https://dejure.org/1960,3055)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 (https://dejure.org/1960,3055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungskläger - Schriftsatz - Berufungsschrift - Bewilligung des Armenrechts - Entwurf - Berufung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BAG, 28.03.1960 - 2 AZR 269/59
    Dem angefochtenen Urteil ist auch darin zuzustimmen, daß es sich im vorliegenden Pall um eine mit einer Bedingung verknüpfte Berufung handelt» Der Senat ist zwar an diese Auslegung der Berufungsschrift nicht gebunden (vgl» RCZ 157, 369 Z""578 7; BGHZ 4, 328 /~334 7), tritt ihr aber bei» Die Revision meint allerdings, aus dem Schriftsatz vom 23« Januar 1959 könne nicht der Wille herausgelesen werden, daß die Berufung nur für den Pall eingelegt sei, daß das Armen recht bewilligt werde.
  • BAG, 02.11.1955 - 1 AZR 285/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bedingte Revisionseinlegung, Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 28.03.1960 - 2 AZR 269/59
    An dieser Auslegung glaubte sich der Senat zunächst durch das Urteil des Ersten Senats vom 2. November 1955 (AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG) gehindert.
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    a) Gegen die Auslegung der Klageschrift durch das Landesarbeitsgericht, die der vollen Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO, m. w. N.; BAGE 52, 51, 55 [BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85] - AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe), bestehen keine Bedenken.
  • BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85

    Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche

    Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.

    Dieser Auslegung der Antragschrift, die der vollen Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1960, aaO, m. w. N.), könnte entgegengehalten werden, sie berücksichtige den Zusammenhang zwischen dem im letzten Satz der Antragsbegründung verwendeten Begriff "vorsorglich" und dem Zusatz "für den Fall der Zustimmungsverweigerung" nicht ausreichend.

  • BVerwG, 18.01.1972 - IV B 127.70

    Rechtsmittel

    Damit entfällt die Möglichkeit, das Urteil vom 28. April 1964 in diesem Punkt zur Grundlage einer Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1954 - V BLw 48/54 - [LM § 24 LwVG Nr. 4] und vom 4. Juli 1957 - V BLw 66/56 - in BGHZ 25, 96 [103]; BAG, Urteil vom 18. Dezember 1958 - 2 AZR 269/59 - in BAG 7, 147 [148 f.]).
  • KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
    Es kann dahinstehen, ob eine solche Handhabung, die das Gericht nicht bindet, und die nach den eigenen Worten des Bundesgerichtshofes in der angeführten Entscheidung "wenig nachahmenswert erscheint«, mit dem Grundsatz der Prozeßbeschleunigung und dem Erfordernis der Klarheit der Prozeßsituation vereinbar ist (Baumgärtel, Anm. AP Nr. 5 zu § 518 ZPO).
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